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G@ZIELT-Jahresbericht 2022 erschienen

Datum: 15.03.2024

Jahresbericht 2022 der Gemeinsamen Zentralstelle "Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse" (G@ZIELT) erschienen

Der Onlinehandel mit Erzeugnissen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und mit Tabakerzeugnissen wächst stetig und stellt die amtliche Kontrolle vor neue Herausforderungen, da die Händler über die Grenzen der örtlich zuständigen Behörden hinaus agieren. Deshalb bedarf es spezieller technischer Einrichtungen und besonderer technischer Expertisen, um Verbraucherinnen und Verbraucher auch in diesen Handelssegmenten effektiv zu schützen und um die zuständigen Behörden der Länder bei der Durchführung der amtlichen Überwachung zu unterstützen.

Die zuständigen Behörden in Deutschland haben sich dieser Entwicklung gestellt und die gemeinsame Zentralstelle der Bundesländer „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“, kurz ‚G@ZIELT‘, beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingerichtet. G@ZIELT führt vorbereitende Tätigkeiten für die amtliche Überwachung des Onlinehandels mit Erzeugnissen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und mit Tabakerzeugnissen durch.

Im aktuell erschienenen Bericht werden die Aktivitäten der Zentralstelle im Jahr 2022 vorgestellt. Auch in diesem Jahr bestätigen die dargestellten Ergebnisse den Bedarf der Kontrolle des Internethandels: Besonders ausgelobte Mehlmischungen, Einjähriger Beifuß als unzulässiges Lebensmittel, Futtermittel für Bienen, denen Vitamine, Spurenelemente oder Ähnliches zugesetzt wurden oder die mit krankheitsbezogenen Aussagen beworben wurden, Verpackungen aus Papier für „to go“ Lebensmittel, die krebserregende Stoffe enthalten können, Küchenartikel aus Metall hinsichtlich der Elementlässigkeit, Modeschmuck, der Schwermetalle wie Blei und Cadmium enthalten kann oder chemische Elemente in Tätowiermitteln verdeutlichen, dass Handlungsbedarf in diversen Erzeugniskategorien besteht und so Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland durch die Arbeit der Behörden geschützt werden müssen. Der Jahresbericht wird auch in einer englischen Fassung bereitgestellt.

Weiterführende Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher und Onlinehändlerinnen und -händler sind ebenfalls auf der Internetseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit verfügbar (www.bvl.bund.de/internethandel).

Ausgabejahr 2024
Datum 15.03.2024

Pressekontakt

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