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Algenliste und 3. Auflage des Vorwortes zu den Stofflisten veröffentlicht

Neben der Pflanzen- und der Pilzliste gibt es nun auch eine solche für Algen – Sogenannte Expertenlisten sollen Einstufung von Stoffen erleichtern

Datum: 11.04.2024

Die Arbeitsgemeinschaft Stoffliste (AG Stoffliste) hat die Algenliste und die 3. Auflage des Vorwortes zu den Stofflisten veröffentlicht. Die AG Stoffliste hat umfangreiche Listen zu Pflanzen, Pilzen und Algen sowie Erläuterungen zu diesen Listen erarbeitet. Mit ihrer Hilfe soll die Einstufung von Pflanzen und Pflanzenteilen sowie Pilzen und jetzt auch Algen als Zutaten in Lebensmitteln und deren Abgrenzung von Arzneimitteln erleichtert werden.

Die 1. Auflage der Stoffliste Kategorie „Pflanzen und Pflanzenteile“ wurde 2014 von der AG Stoffliste veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung der 2. Auflage des Vorwortes und der Pflanzenliste sowie der 1. Auflage der Pilzliste im Jahr 2020 folgt nun die 1. Auflage der Algenliste.

Algen, die aufgrund ihres hohen Nährstoffgehalts auch als sogenannte „Superfoods“ gehandelt werden und dank ihres schnellen Wachstums zusätzlich zur nachhaltigen Biomasseproduktion geeignet erscheinen, werden vermehrt als Lebensmittel in Verkehr gebracht. Teilweise können Algen jedoch einen hohen Jodgehalt aufweisen oder unerwünschte Stoffe anreichern. Nicht alle grundsätzlich essbaren Algen dürfen in Lebensmitteln verwendet werden, wenn sie als neuartig eingestuft sind und (noch) nicht als neuartige Lebensmittel zugelassen wurden. Sofern für Algen eine Zulassung als neuartiges Lebensmittel erfolgt ist, müssen die Bedingungen aus dieser Zulassung eingehalten werden.

Um sowohl Herstellenden und Inverkehrbringenden als auch Behörden und Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Empfehlung zur Einstufung von Algen und Algen-Erzeugnissen an die Hand zu geben, hat die AG Stoffliste die Algenliste erstellt und das Vorwort zu den Stofflisten entsprechend ergänzt.

Im Zuge der Ergänzungen des Vorwortes wurden verschiedene Erläuterungen präzisiert und aktualisiert.

Während der öffentlichen Kommentierungsphase im Jahr 2022 gingen zahlreiche Stellungnahmen zur Algenliste und der 3. Auflage des Vorwortes ein, die neben aktuellen Entwicklungen auf Europäischer Ebene bei der Finalisierung der Algenliste und des Vorwortes berücksichtigt wurden.

Auf der Website des BVL stehen zum Download zur Verfügung:

Dort können auch alle anderen veröffentlichten Dokumente und weitere Informationen zur AG Stoffliste abgerufen werden.

https://www.bvl.bund.de/stofflisten

Hintergrundinformationen

Die AG Stoffliste besteht aus Vertretern der zuständigen Bundesbehörden (BVL, BfR, BfArM) und Vertretern der Untersuchungseinrichtungen der Bundesländer. Als Mitglieder der AG sind außerdem neu hinzugekommen Vertreter aus der Schweiz und Österreich sowie behördenexterne Experten aus den jeweiligen Fachgebieten.

Die AG Stoffliste widmet sich der Einstufung von Stoffen und leistet damit einen aktiven Beitrag zum gesundheitlichen Verbraucherschutz. Als Gremium mit anerkannter fachlicher Expertise erarbeitet die Arbeitsgemeinschaft Stofflisten unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und rechtlicher Vorgaben. Schwerpunkte liegen hier auf der Einstufung von Stoffen hinsichtlich ihrer Verwendung als Arzneistoff oder Lebensmittel sowie bezüglich ihrer Neuartigkeit und Sicherheit. Die Stofflisten sollen Überwachungsbehörden und Lebensmittelunternehmern die Einstufung von Pilzen, Algen und pflanzlichen Stoffen hinsichtlich ihrer Verwendung als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat erleichtern und so eine Empfehlung bezüglich der Verkehrsfähigkeit von Stoffen als Lebensmittel darstellen.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist eine eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt das BVL umfassende Managementaufgaben und koordiniert auf verschiedenen Ebenen die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Bundesländern und der Europäischen Union. Außerdem ist es für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland zuständig.

Ausgabejahr 2024
Datum 11.04.2024

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